Unternehmen | AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Wir führen die uns erteilten Aufträge ausschließlich auf Basis der nachstehenden Regelungen aus. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch unser Haus. Soweit konkret keine Regelungen enthalten sind, gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

§ 2 Angebote
Preisangebote in allgemeinen Schriften wie Prospekten, Anzeigen usw. sind freibleibend und unverbindlich. An speziell für den Auftraggeber ausgearbeitete Angebote halten wir uns jedoch 30 Tage ab Zugang beim Auftraggeber gebunden.

§ 3 Preise
Alle Preise werden, so nichts anderes vereinbart ist, in Euro angegeben. In den Preisen ist, falls nicht gesondert ausgewiesen, keine Mehrwertsteuer enthalten.

§ 4 Zahlungen
I.
Die Zahlungsbeträge aus unseren Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
II.
Die Zahlungen können in bar oder mittels Bank- oder Postüberweisung geleistet werden. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen.
III.
Gerät der Auftraggeber mit der fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Verzug oder gehen erfüllungshalber angenommene Schecks sowie Wechsel in Protest, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen für künftige Leistungen zu verlangen und gleichzeitig die sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen. Leistet der Auftraggeber hierauf keine Zahlung, sind wir berechtigt, etwaig laufende Arbeiten einzustellen.

§ 5 Fristen und Leistungen
I.
Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, wenn wir Sie schriftlich vereinbart haben. Wir geraten darüber hinaus nur dann in Leistungsverzug, wenn der Auftraggeber sämtliche ihm etwaig treffende Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
II.
Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Höhe des Verzugsschadens ist allerdings auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

§ 6 Gewährleistung
I.
Der Auftraggeber hat alle Leistungen unsererseits unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und etwaig bestehende Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleiben unverzügliche Überprüfung und die Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche uns gegenüber.
II.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Bei erfolgloser Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber allerdings das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, oder die Vergütung zu mindern.

§ 7 Haftung
I.
Wir haften grundsätzlich nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits verursacht worden sind. Bei der Verletzung wesentlicher Kardinalpflichten des Vertrages und soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, wie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, haften wir jedoch auch bei normaler Fahrlässigkeit.
II.
Die gleichen Haftungsgrundsätze gelten für die Haftung unserer Mitarbeiter, die insoweit unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist in gleicher Weise beschränkt.

§ 9 Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
Soweit mit dem Vertrag Simulationsdienstleitungen geleistet werden, verpflichtet sich der Vertragspartner, keine gesetzeswidrig oder behördliche auflagenverletzende, oder Exportbeschränkungen verletzende oder Rechte Dritter verletzende Simulationsdienstleistungen durchführen zu lassen. Insoweit stellt der Vertragspartner uns von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei.

§ 10 Schlussbestimmungen
I.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, so der Vertragspartner Kaufmann ist und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Nürnberg (der Sitz unseres Hauses). Dies gilt auch für Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
II.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Bestimmung treten, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Stand: Februar 2010

NUMECA Ingenieurbüro GmbH & Co. KG